Ehe- und Familienrecht

Wir helfen Ihnen bei einer Trennung, Scheidung oder beim dem Verfassen eines Konkubinatsvertrags.

  • Sie haben sich entschieden, sich zu trennen, resp. sich scheiden zu lassen, sind aber der Ansicht, dass Sie eine gemeinsame Lösung für Ihre Angelegenheiten finden können? Sie möchten dazu Hilfe in Anspruch nehmen?
  • Sie fragen sich: Wenn ich mich scheiden lasse, wie sieht das für mich finanziell aus? Welchen Unterhaltsanspruch habe ich? Welcher Anteil an unserem Haus gehört mir? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was passiert mit der Pensionskasse?
  • Wie teilen wir uns das Sorgerecht für unsere Kinder? Oder ist eine gemeinsame Sorge nicht möglich? Wer bezahlt den Unterhalt für die Kinder?
  • Oder Sie ziehen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen, gründen eine Familie, wollen aber nicht heiraten. Was sollte man regeln, wie kann man vorsorgen?

Der Schritt zu einer Trennung oder Scheidung ist niemals einfach und wird nicht leichtfertig getroffen. Wir beraten Sie persönlich und einfühlsam. Gemeinsam gefundene Lösungen sind immer die besten und aufbauend auf diesem Grundsatz führen wir Sie zu einer Vereinbarung, die für beide Ehepartner stimmt und nachhaltig funktioniert. Ist keine gemeinsame Vertretung möglich, ist dennoch oft eine Einigung auf dem Verhandlungsweg erzielbar oder zumindest eine Teileinigung. Sollte auch dies nicht zum Ziel führen, vertreten wir als Anwälte Ihre Interessen selbstverständlich auch in einer Scheidungsklage vor Gericht. Wir vertreten Sie engagiert, effizient und lösungsorientiert.

Im Weiteren zeigen wir Ihnen auch Wege zur Regelung Ihrer Partnerschaft auf, wenn Sie nicht heiraten wollen und erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Brigitte Treyer ist Ihre Ansprechperson für Familienrecht und Mediation.