Grundbuchgeschäfte

Unser Notariat beurkundet gerne für Sie alle Geschäfte im Zusammenhang mit Grundstücken im Kanton Basel-Landschaft.

  • Sie möchten Ihr Haus verkaufen?
  • Sie möchten einen Schuldbrief errichten oder die bestehende Hypothek erhöhen?
  • Sie benötigen ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung?
  • Sie haben ein Baugesuch eingegeben und das Bauinspektorat verlangt die Eintragung eines Grenzbaurechts oder einer anderen Dienstbarkeit?
  • Sie möchten Ihr Grundstück parzellieren oder vereinigen?
  • Sie möchten auf Ihrem Grundstück Eigentumswohnungen errichten und daher Stockwerkeigentum begründen?

Unsere Notarin berät Sie in allen grundbuchlichen Fragen wie Kauf, Schenkung oder Übertragung einer Immobilie, Errichtung eines Schuldbriefes, Dienstbarkeitsvertrag (z.B. Grenzbaurecht, Näherbaurecht, Nutzniessung, Wohnrecht), Baurechte sowie Mutationen (Parzellierungen, Vereinigung, Stockwerkeigentum) für Grundstücke im ganzen Kanton Basel-Landschaft und unterzeichnet mit Ihnen die entsprechenden Urkunden. Im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag bietet sie Ihnen ihre Dienste als Zahl- und Treuhandstelle an.

Barbara Zihlmann Treyer ist Ihre Ansprechperson für Grundstücke und Grundbuchgeschäfte.