Honorar

Notariat

Im Kanton Basel-Landschaft wird das Honorar einer Notarin nach den Regeln der Verordnung über die Gebühren der privaten Notariate bemessen. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Erledigung des Geschäftes notwendig war, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und der Bedeutung der Sache, der damit verbundenen Verantwortung sowie nach den persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Parteien. Der Stundenansatz der Notarin, zwischen CHF 180.- bis CHF 260.- pro Stunde zuzüglich 7.7% MWST (ab 1.1.2018) sowie Auslagen, werden dabei von der Verordnung vorgegeben ( Preisinformation für Notariatsdienstleistungen ).

Advokatur

Beim Erstgespräch werden die zu erwartenden Kosten des Mandats besprochen. Die Abmachung betreffend Honorierung wird danach schriftlich bestätigt. Gegebenenfalls wird eine Mandats- oder Honorarvereinbarung abgeschlossen, jedenfalls wird eine Vollmacht erstellt, die der Klient unterzeichnet. Ebenso werden die Regelmässigkeit der Rechnungsstellung und ein eventueller Kostenvorschuss vereinbart. Die Klienten haben jederzeit das Recht, sich über die aufgelaufenen Kosten zu erkundigen oder eine Zwischenabrechnung zu verlangen.

Dienstleistungen für Beratung und Prozessführung werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Bandbreite des Stundenansatzes bewegt sich zwischen CHF 200.– und CHF 350.–, in komplexen gewerblichen Streitigkeiten und für Gutachten bis zu CHF 450.–.

Im Einzelfall richtet sich die Honorierung nach der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klientschaft.

Bei Prozessführungsmandaten kann auch eine Abrechnung gemäss dem anwendbaren staatlichen Tarif erfolgen (z.B. Basel-Landschaft , > Basel-Stadt ). Die staatlichen Tarife kommen auch zur Anwendung, wenn in einem Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt wird.

Nebst dem Honorar werden die Kanzleiauslagen (Porti, Kopien, Telefon- und Reisespesen) und die gesetzliche Mehrwertsteuer (sofern mehrwertsteuerpflichtig) in Rechnung gestellt.